Krankheitsbild Lipödem/Lipolymphödem

Beim Lipödem handelt es sich um eine chronische Erkrankung, die eine Vermehrung des Unterhaut-Fettgewebes an den Beinen (Ober- und Unterschenkel) und weniger häufig an den Armen bewirkt. Es handelt sich dabei nicht um Reservefett, wie es bei Übergewicht auftritt, sondern um eine Fettverteilungsstörung. Meist sind Frauen aller Lebensphasen betroffen. Erste Anzeichen treten vorwiegend zum Ende der Pubertät oder während der Schwangerschaft auf.

Charakteristisch sind Fettpolster oberhalb der Gelenke – Hände und Füße sind dabei nicht betroffen. In frühen Stadien macht das Lipödem keine Beschwerden, später treten jedoch zunehmend Schmerzen, Druckschmerzhaftigkeit, Schwellungsneigung und Neigung zu Hämatomen (blauen Flecken) auf. In späteren Stadien kann ein Lymphödem hinzukommen.

Eine Kombination aus Lip- und Lymphödem wird als Lipolymphödem bezeichnet. In diesem Fall sind Füße und/oder Hände mit betroffen.

Behandlungsmöglichkeiten

Da das Lipödem weder ernährungsbedingt noch durch Bewegungsmangel entsteht, ist es nicht durch eine entsprechende Umstellung zu behandeln. Patienten mit Übergewicht wird jedoch in jedem Fall zu einer Gewichtsreduzierung in Kombination mit sportlicher Aktivität geraten, da sich positve Auswirkungen ergeben können. Eine Behandlung durch Salben oder Medikamente ist bei einem Lipödem nicht möglich.

Die Behandlung mittels Lymphdrainage und Kompressionsstrümpfen hilft nur gegen das Ödem. Der gestaute Wasseranteil im Fettgewebe wird somit reduziert. Gegen das vermehrte krankhafte Fettgewebe hilft sie jedoch nicht.

Eine dauerhafte Verminderung des Lipödems ist nur durch eine Fettabsaugung (Liposuktion) möglich. Fettabsaugungen werden seit etwa 30 Jahren durchgeführt. Durch Verbesserung der Technik wird seit 15 Jahren eine bewährte, sehr risikoarme Methode der Fettabsaugung angeboten.

Behandlung durch Liposuktion/Fettabsaugung

Die empfolene Behandlung eines Lipödems ist die sogenannte Liposuktion (lipos – griechisch für Fett und sugere – lateinisch für saugen) beziehungsweise Fettabsaugung. Je nach Fettverteilung können bis zu 8 Liter Fett abgesaugt werden. Dadurch kann in dem Bindegewebe nicht mehr soviel Wasser gespeichert werden und der Gewebedruck nimmt insgesamt stark ab. Meist wird schon nach Abklingen der Operationsschmerzen ein Rückgang des Lipödem Schmerzes festgestellt.

Wir arbeiten mit der Technik der wasserstrahl-assistierten Liposuktion. Im Unterschied zu herkömmlichen Techniken ist die wasserstrahl-assistierte Liposuktion, kurz »WAL«, besonders schonend zu dem umliegeneden Bindegewebe und reduziert dadurch das Risiko von Nebenwirkungen deutlich. Durch den geringeren Einsatz von Tumeszenzflüssigkeit (etwa 70% weniger) bleiben die Körperkonturen während des Eingriffs stets deutlich und erlauben eine besonders präzise Feinmodellierung.

Häufig gestellte Fragen

  • Kann das Lipödem nach einer Absaugung wiederkommen?

    Die Entfernung der Fettzellen ist dauerhaft, jedoch kann nicht das gesamte, vom Lipödem betroffene Fettgewebe entfernt werden – das heißt, die verbliebenen Lipödem-Zellen können weiterhin eine Zunahme des Fettgewebes bewirken. Jedoch geschieht das nach bisherigen Erfahrungen sehr langsam, da deutlich weniger krankhaftes Fettgewebe vorhanden ist. Eine zweite Liposuktion kann in Einzelfällen nach 8-12 Jahren durchgeführt werden.

  • Verringert die Liposuktion die Beschwerden des Lipödems?

    Nach bisherigen Untersuchungen bessert die Liposuktion die Beschwerden deutlich. Vor allem die Schmerzhaftigkeit ist bereits wenige Tage nach der OP geringer. Eine Verminderung der Schwellungsneigung und Hämatombildung konnte in einer aktuellen Studie ebenso nachgewiesen werden.

  • Werden die Kosten von den Krankenkassen übernommen?

    Die Kosten für eine Liposuktion werden seit Januar 2020 von den deutschen Krankenkassen übernommen, da es sich nunmehr um eine Regelleistung im Sinne des Leistungskataloges der Krankenkassen handelt. Die medizinische Notwendigkeit einer Liposuktion muss aber zuvor durch einen Arzt festgestellt werden. Allerdings sind die Voraussetzungen für eine Kostenerstattung durch die Krankenkassen sehr genau definiert worden. Ob in Ihrem Fall die Möglichkeit einer Kostenerstattung durch Ihre Krankenkasse in Frage kommt, kann schnell und einfach in einem Beratungsgespräch geklärt werden.